I Allgemeine Regeln zur Anlagennutzung
Nachstehende Geschäfts- und Spielbedingungen gelten für die Benutzung sämtlicher zum Westpark-Center gehörenden Sportanlagen (Tennis-Hallen-und Freiplätze,
Soccercourt, Squashcourt, Fitness- und Kursraum, Bowlinganlage, Schwimmbad-, Sauna-, Wellness- und Ruhebereich, Umkleide- und Sanitärräume,
Gastronomieräume, Verkaufsräume, Nebenfunktionsräume und Nebenanlagen wie Freiflächen, Zufahrten und Zuwege sowie Parkplätze). Alle Sportflächen dürfen –
ausschließlich von den Nutzern und nur zur Ausübung des jeweiligen Sports unter Beachtung der allgemeinen anerkannten Sportregeln – ausschließlich in Sportbekleidung
benutzt werden. Die Soccer- und Tennishallenplätze dürfen nur mit geeigneten Hallenschuhen, die nicht auf Freiplätzen oder Außenanlagen getragen wurden und die erst vor
den Umkleideräumen anzuziehen sind, betreten werden. In den Sportbereichen sowie in den Umkleideräumen ist das Rauchen, Essen und Trinken (Trinken aus Glasflaschen) nicht erlaubt. Das Mitbringen von Speisen und Getränken (außer Wasser) ist nicht gestattet. Sofern Sie Tiere mit auf die Anlage nehmen möchte, melden Sie dies bitte vorher an, eine Genehmigung kann im Einzelfall erteilt werden, eine generelle Erlaubnis ist nicht möglich. Sämtliche Einrichtungen der Anlage sind schonend zu behandeln, das eigene Verhalten ist auf die geringstmögliche Störung der anderen Anlagennutzer auszulegen. Ausreichend kostenlose Parkplätze des Westpark-Centers befinden sich auf dem oberen
Kauflandparkplatz über der Tankstelle vor McDonalds, welche allen Gästen zur Verfügung stehen. Parkplätze direkt am Haus sind nur für Gehbehinderte oder anderweitig eingeschränkte Besucher nutzbar. Auf den Grünstreifen gilt absolutes Parkverbot. Etwaige Kontrolle führt das Ordnungsamt Zittau durch. Das Westpark-Center hat darauf keinen Einfluss. Die Zufahrt gehört der Stadt Zittau. Entsprechender Winterdienst wird von der Stadt Zittau geführt. Für entstehende Schäden auf der Zufahrt haften wir nicht. Nassbereiche
und Umkleidekabinen der Anlage dürfen nur mit entsprechendem Schuhwerk betreten werden. Keine Straßenschuhen
II Buchungen
Zur Nutzung der Sportflächen ist nur derjenige berechtigt, der im Rahmen der nachstehenden und vom Betreiber angebotenen Regelungen eine verbindliche Buchung
vorgenommen hat. Die Buchung von Einzelleistungen ist sowohl schriftlich als auch mündlich/fernmündlich/telefonisch verbindlich. Anmietungen eines fernmündlichen Abonnements
bzw. einer Mitgliedschaft können nur unter Anerkennung der entsprechenden, vom Betreiber angebotenen Regelungen schriftlich vorgenommen werden. Sind diese
Regelungen auf den Angebots- und Preislisten des Westpark-Centers oder auf entsprechenden Aushängen in der Anlage bekannt gemacht, so werden sie verbindlicher
Bestandteil dieser allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen.
III. Mietpreise/Verträge
Die verbindlichen Preise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten, die sowohl durch Aushang bekannt gemacht sind wie auch am Counter zum Mitnehmen bereitliegen
oder jederzeit von Ihnen angefordert werden können. Der vereinbarte Mietpreis ist vor Inanspruchnahme der Leistung in voller Höhe zu entrichten, sofern nicht andere
schriftliche Vereinbarungen getroffen sind. Das Westpark-Center ist nicht verpflichtet Mietpreise zu splitten. Der jeweilige Mietpreis ist in einer Summe zu bezahlen. Die
Beleuchtung der Tennishalle erfolgt über Münzautomaten. Die Whirldüsen und die Gegenstromanlage im Bad erfolgen ebenfalls über Münzautomaten. Eine Rückerstattung
voraus gezahlter Beiträge für Abonnements, Mitgliedschaften, Wertkarten (VarioCard) oder Trainingsprogramme ist nicht möglich. Das Mindestalter für den Erwerb eines
Fitnessvertrages/einer Sportflatrate egal welcher Art beläuft sich auf 14 Jahre. Ein entsprechender Ausweis darf zur Einsicht gefordert werden. Alle Verträge sind mit 1-
Monats-Frist zum Vertragsende schriftlich kündbar. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, so verlängert sich der Vertrag um jeweils 3 Monate. Sondervereinbarungen müssen mit dem Geschäftsführer schriftlich ergänzt werden. Möchte ein Gast eine Zusatzoption zu einem späteren Zeitpunkt
hinzubuchen, so muss ein „Nachtrag“ zum bestehenden Vertrag geschlossen werden. Hierzu kann ein normaler Aufnahmeantrag genutzt werden. Der Zusatz gilt dann ab
Zeitpunkt des Abschlusses bis zum nächsten Vertragsende. Zusatzoptionen können dann auch separat zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden (schriftlich!)
Sonderkündigungsrechte für bestehende Fitnessverträge sind folgende: Wenn der Nutzer den Wohnort um mehr als 25 km wechselt oder durch Krankheit nicht mehr am
Fitnesstraining teilnehmen kann. (Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.) Fitnessverträge können ausschließlich nur mit Einzugsermächtigung abgeschlossen werden.
Barverträge sind nicht möglich. Bei Fitnessverträgen und Sportflatrates gelten folgende Bestimmungen: Die Bereiche Tennis, Bowling, Squash, Tischtennis und Hallenfußball
(Soccer) können spontan während der Öffnungszeiten genutzt werden. Dabei sind keine Voranmeldungen/Reservierungen möglich! | Das Schwimmbad kann während der
freien Schwimmbadzeiten genutzt werden. Nicht wenn Schwimmkurse stattfinden! Die Sauna ist während der Öffnungszeiten nutzbar. Auf die Frauensauna (Montags 10-16
Uhr) ist zu achten. In dieser Zeit können nur Frauen die Sauna und! das Schwimmbad nutzen. Ausgenommen an Feiertagen. Die Fitnessvertrag- und Sportflatratepreise
gelten pro Person. Nutzt eine weitere Person ein Angebot (Tennis, Squash, Bowling, Tischtennis, Soccer) so zahlt dieser den ½ regulären Stundenpreis. Bei mehreren
„Gastspielern“ zahlen diese Ihren prozentualen Anteil. (Bsp: 5 Gäste mieten 1 Bowlingbahn (15€/h). 2 Gäste haben eine Sportflatrate die anderen 3 keine. Hier zahlen die 3
Anderen jeweils 3,00 €. (Berechnung: 14€:5Gäste=Preis/Person). Verleihgebühren sind nur bei schriftlichen Verträgen jeder Art inklusive. Ausnahmen sind Sonderangebote.
Bei solchen Fällen ist auf die Aushänge zu achten.
Kommt es beim Beitragseinzug egal welcher Art (auch EC-Zahlungsrücklastschriften) zu einer Rückbuchung, welche nicht durch das Westpark-Center verschuldet ist, wird
eine Bankrücklastschriftgebühr der Hausbank, sowie Bearbeitungsgebühren von 5,00 € und das entsprechende Porto für die Postzustellung mit in Rechnung gestellt.
Vorauszahlungen können an der Rezeption in Bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. (Einmalbeträge)
Der monatliche Bankeinzug findet als Sammellastschrift immer am 10. statt. Hausbank ist die Volksbank Löbau-Zittau eG mit Sitz in Ebersbach-Neugersdorf.
IV Öffnungs- und Spielzeiten
Die generellen Öffnungszeiten der Anlage bzw. einzelner Bereiche und deren Einschränkungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Aushängen am Eingangsbereich.
Wir müssen uns vorbehalten, das Nutzungsrecht bestimmter zugeteilter Plätze oder Bahnen vor oder während der Spielzeit zu ändern, bzw. gebuchte Spielzeiten aus
besonderem Anlass (Turniere, Reparaturen, Konzerte, sonstige Veranstaltungen etc.) gegen Angebot anderer Plätze oder Gutschrift der anteiligen Platzmiete abzusagen.
Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende sind die Uhren der Anlage. Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz/die Bahn pünktlich freizugeben. Ein Betreten
der Tennis-/Squashhalle ist erst zum jeweiligen Stundenbeginn möglich. Für den Fall, dass nach abgelaufener Spielzeit die Plätze weiterbespielt werden, sind wir berechtigt,
für jede weitere angebrochene Spielzeit den jeweils gültigen Einzelstundenpreis zu berechnen. Verkürzte/Veränderte Öffnungszeiten an Feiertagen, bei Großveranstaltungen oder bei umfangreicheren Reinigungsarbeiten können jederzeit möglich sein und werden mindestens 14 Tage vor Eintreten; am Haupteingang ausgehangen.
V Hausrecht
Das Hausrecht üben ausschließlich die Eigentümer, der Betreiber, dessen Bevollmächtigte und zugehöriges Personal aus; deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.
VI Haftung
Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Einrichtung – gleich welcher Art – entstehen, beschränkt sich auf Fälle des
Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände oder
sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung. Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen. Haben Sie selbst
Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, uns davon unverzüglich Mitteilung zu machen.
VII. Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäfts- und Spielbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber und dessen Bevollmächtigter (Geschäftsführer) den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises oder des Mitgliedsbeitrags sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatz- und anderen
gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.
VIII. Allgemeine Geltungsregeln
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Buchungsbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten erreichen.
IX Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtungen der Vertragspartner ist – vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen – das für den Standort
der Anlage sachlich und örtlich zuständige Gericht.